Führerscheintauglichkeits- Begutachtung: Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV) § 11 Anlagen 4 und 5

Dr. Wagner verfügt über die „Qualifikation Verkehrsmedizinische Begutachtung“, zertifiziert durch die Bayerische Landesärztekammer.

Neben den von offizieller Stelle angeforderten Gutachten (Fahrerlaubnis- Verordnung § 11 Anlage 4)  sind die regelmäßig notwendigen Untersuchungen und Bescheinigungen nach Fahrerlaubnis- Verordnung § 11 Anlage 5 jederzeit in unserer Praxis zu erhalten. Ein Termin kann gerne vereinbart werden, telephonisch oder über unser Kontaktformular. Wir berücksichtigen hierbei Ihre Arbeitszeiten – daher ist eine Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten möglich.